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Modelle der Mitarbeiterbeteiligung

Wenn Sie von der Idee der Mitarbeiterbeteiligung überzeugt sind, dann ist schon mal der erste Schritt gemacht. Allerdings ist es damit noch nicht getan. Die Frage nach der passenden Beteiligungsform ist wichtig, da es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, den Mitarbeiter zum Mitunternehmer zu machen. Aber welches Modell passt zu meinem Unternehmen und zu meinen Mitarbeitern? Und: Welche Beteiligungsform spricht mich als Mitarbeiter besonders an?

  • Eigenkapitalbeteiligung

    Hier wird noch einmal zwischen direktem und indirektem Investment unterschieden. Beim direkten Investment ist der Mitarbeiter kapitalmäßig mit dem Unternehmen verbunden. Im Gegensatz dazu ist bei der indirekten Beteiligung zwischen einem Mitarbeiter und einem Unternehmen eine Art Kapitalverwaltungsgesellschaft. 

  • Mischform aus Eigen- & Fremdkapitalbeteiligung

    Bei der eigenkapitalähnlichen Beteiligung handelt es sich um eine Mischform von Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung. Bei einer Eigenkapitalbeteiligung verfügt der Mitarbeiter über Informations-/Mitbestimmungsrechte. Diese fehlen bei einer reinen Fremdkapitalbeteiligung.

    Die Mischform vereint beide Seiten, d.h. je nach Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung können Arbeitnehmern bestimmte Rechte eingeräumt werden. Der wesentliche Einfluss bzw. auch die primäre Entscheidungsgewalt bleibt dem Unternehmer vorbehalten.

    Hier gibt es die stillen Beteiligung und die Genussrechte. Der Inhaber der Genussrechte erhält in der Regel bei einem gewährten Kredit eine vereinbarte Mindestverzinsung oder z.B. eine Beteiligung am Gewinn.

  • Fremdkapitalbeteiligung

    Bei der Fremdkapitalbeteiligung gewährt der Mitarbeiter dem Unternehmen einen Kredit für einen bestimmten Zeitraum zu einem vereinbarten Zins.

Beteiligungsmodelle – So unterscheiden sie sich

  • Eigenkapitalbeteiligung

    Mitarbeiter erwerben eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen und erhalten je nach Rechtsform GmbH-Anteile, Belegschaftsaktien oder ähnliches. Durch die Beteiligung wird der Mitarbeiter zum Mitgesellschafter, ist an Entscheidungen und dem Erfolg des Unternehmens beteiligt und erhält dieselben Kontroll- & Informationsrechte, wie die anderen Mitglieder des Unternehmens. Dabei trägt der Mitunternehmer allerdings ebenfalls dieselben Risiken.

  • Fremdkapitalbeteiligung

    Die Mitarbeiter stellen Ihrem Unternehmen eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung und vereinbaren hierfür einen festgelegten Zeitraum. Nach dessen Ablauf wird die Summe wieder rückerstattet. Der Betrag wird zu einer vorab vereinbarten Rendite dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, nach Ablauf der Zeit mit Zinsen zurückgezahlt und stellt somit Fremdkapital dar. Allerdings besteht auch hier die Gefahr, dass bei z.B. Insolvenz des Unternehmens die Verbindlichkeit teilweise oder ganz ausfallen kann. Im Gegensatz zur Eigenkapitalbeteiligung hat der Mitarbeiter bei dieser Form der Kapitalbeteiligung keine gesetzlich geregelten Mitsprache-, Kontroll- oder Informationsrechte.

  • Mischform aus Eigen- & Fremdkapitalbeteiligung

    Diese Form stellt – wie der Name schon sagt – eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung dar. Hier liegt der wesentliche Einfluss beim Unternehmer. Eine Mischform stellt z.B. die stille Beteiligung dar. Dabei leisten Mitarbeiter einen Beitrag zum Unternehmensvermögen. Sie werden nicht als Unternehmensbeteiligte gewertet, haben aber Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn und können ebenso am Verlust des Unternehmens beteiligt sein.

Erfahren Sie mehr über die Vor- & Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung für Ihr Unternehmen und welche Kosten für die Implementierung anfallen können.

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