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  • Mitarbeiterbeteiligung für Rechtsformen im Überblick

Mitarbeiterbeteiligungen für jede Rechtsform

(K)eine Frage der Größe

Egal ob börsennotiertes Unternehmen, Mittelständler oder Start-Up, jeder Betrieb – und sei er noch so klein – braucht Arbeitnehmer.

Wünschenswert sind natürlich solche, die motiviert sind und sich im besten Falle auch mit dem Arbeitgeber identifizieren. Die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern lässt sich vor allem durch eine Mitarbeiterbeteiligung realisieren. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist oder unter welcher Rechtsform es geführt wird. Die erste Frage, ob eine solche Firmenbeteiligung in Ihrem Unternehmen überhaupt möglich ist, lässt sich somit ganz einfach beantworten.

Grundsätzlich ist eine Mitarbeiterbeteiligung bei den folgenden Arbeitgebertypen möglich:

  • Börsennotierte Unternehmen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Andere Kapitalgeselschaften und Genossenschaften

  • Gemeinnützige Einrichtungen

Im weitesten Sinne bedeutet die Mitarbeiterbeteiligung eine Teilhabe der Arbeitnehmer an Funktionen, Informationen und Rechten auf allen Ebenen des Unternehmens. Zudem beteiligt sich der Mitarbeiter mit seinem eingesetzten Kapital am Gewinn seines Unternehmens. Somit profitiert er in gewisser Weise von seiner eigenen Arbeit. Dabei sind solche Firmenbeteiligungen gemeint, die über das normale, in der Regel festgelegte Maß hinausgehen. Dies vereint sowohl die Beteiligung an den ökonomischen Ergebnissen, als auch eine mögliche individuelle Teilhabe der Mitarbeiter. Daraus kann sich eine Stärkung der innerbetrieblichen Zusammenarbeit durch engere Verhältnisse der Mitarbeiter und eine höhere Motivation ergeben.

Die gute Nachricht

Mitarbeiterbeteiligungen sind für alle Rechtsformen geeignet.

1. Börsennotierte Unternehmen

Bei diesen Unternehmen ist besonders die Stärkung der Zusammenarbeit wichtig, da Gesellschafter regelmäßig nicht persönlich am Unternehmenserfolg mitwirken.

Zu unterscheiden sind hier neben der immateriellen Beteiligung die Kapital- sowie Gewinnbeteiligung.

Die Erfolgsbeteiligung ist dabei eine materielle Form der Beteiligung. Der Arbeitnehmer erhält über das übliche Lohnniveau hinausgehende Zahlungen. Eine Kapitalbeteiligung hingegen macht den Mitarbeiter zu einem „Mit-Unternehmer“. Mögliche Erfolge hängen in hohem Maße von der Erarbeitung eines persönlichen Zielkatalogs für die zukünftige Beteiligung ab. Wir von Mavesto begleiten sie dabei von Beginn an und bieten Ihnen systematische, kosteneffiziente und lösungsorientierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Fragen Sie hier unverbindlich an.

Ziele der Beteiligung sind die Motivation der Mitarbeiter sowie die Optimierung der Lohngestaltung. Nebenziele könnten sein: Finanzierung, Unternehmenskultur, Imageeffekt (Mitarbeitergewinnung & Mitarbeiterbindung, Rekrutierung), Bilanzziele und gesellschaftliche Aspekte.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Viel verbreiteter als die AG ist jedoch die GmbH. Im Vergleich zur AG können Mitarbeiterbeteiligungen bei einer GmbH nicht über Mitarbeiteraktien laufen wodurch sich eine Beteiligung am Eigenkapital komplizierter gestaltet. Die stille Beteiligung, als rechtsformunabhängig anwendbar, muss je nach GmbH individuell ausgearbeitet werden.

Es kommen folgende drei Gestaltungformen in Frage:

  • Mit Beteiligung am Stammkapital (GmbH-Geschäftsanteil, Beteiligung über Poolmodell)
  • Ohne Beteiligung am Stammkapital (Stille Beteiligung, Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, Tantieme)
  • Anwartschaftsrechte auf Stammkapital (Option, Wandelschuldverschreibung, Wandelgenussrecht)

Eine Mitarbeiterbeteiligung kann bei dieser Rechtsform durch eine große Vielfalt an Beteiligungen umgesetzt werden. Es bieten sich dabei viele Chancen, die Mavesto Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch darlegt. Kontaktieren Sie uns hier.

3. Andere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Möglich ist eine Beteiligung an der Firma auch bei der nicht börsennotierten AG und KGaA als Familien-, Personengesellschaften, Genossenschaften oder des eingetragenen Kaufmanns.

4. Gemeinnützige Einrichtungen

Ein Widerspruch? Arbeitnehmerbeteiligung und Beteiligung der Mitarbeiter? Gemeinnützige Organisationen sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt. Sie zielen auf unmittelbare Hilfestellung aufgrund politischer, ethnischer oder humanistischer Überzeugungen ab. Und trotzdem können auch die Non-Profit-Organisationen von den zahlreichen Chancen und Nutzen der Mitarbeiterbeteiligung profitieren, denn z.B. motivierte Mitarbeiter braucht jedes Unternehmen.

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