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Mitarbeiterbeteiligung – Erste Schritte

Wie implementiere ich erfolgreich ein Beteiligungsmodell?

Durch den stetig wachsenden Trend zur Nutzung einer Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Unternehmen werden Führungskräfte immer mehr dazu aufgefordert, dieses Anliegen eingehend zu diskutieren. Jedoch bringt diese Thematik zahlreiche Fragen und zu beachtende Aspekte mit sich. Um das umfangreiche Vorhaben fehlerfrei auszuführen, ist es ratsam, einer klaren Schritt-für-Schritt Anleitung zu folgen.

  1. Interessenspotenzial klären

Bevor sämtliche Schritte zur Ausgestaltung eines geeigneten Beteiligungsmodells eingeleitet werden, sollte vorab das bestehende Interesse für ein solches Modell seitens der Mitarbeiter geklärt werden. Hierzu eignet sich eine simple Mitarbeiterumfrage oder die Auswertung vergangener Zufriedenheitsumfragen innerhalb der Belegschaft. Wurde der Wunsch einer (finanziellen) Beteiligung am Unternehmen bereits geäußert? Welche Abteilungen zeigen besonderes Interesse daran? Lohnt es sich, die Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen anzubieten? Was erhoffen sich die Angestellten durch diese Beteiligung?

  1. Zielfestlegung

Besteht genügend Interesse und Bereitschaft, sich am Unternehmen zu beteiligen, kann die Zielsetzung der Beteiligung in Angriff genommen werden. Es gilt zu klären, was sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils von dieser Form der Beteiligung erwarten. Hierfür können die im ersten Schritt gewonnenen Resultate der Mitarbeiterbefragung zu Rate gezogen werden und außerdem eigene Ziele der Führungskräfte ausformuliert werden.

  • Motivation der Mitarbeiter

  • Bindung ans Unternehmen

  • Liquiditätssteigerung

  • Mitspracherechte

  • Vermögensbildung

  • Imageeffekte

Natürlich sind dies nur einige Beispiele für Ziele von Unternehmen und Mitarbeiter – diese können individuell angepasst und verändert werden. Dennoch ist es unabdingbar, klare Ziele und Erwartungen der Implementierung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells zu definieren. Besagte Ziele dienen später als Anhaltspunkte und Leitfaden für den weiteren Verlauf der Unternehmensentwicklung.

Weitere Überlegungen – Was gilt es zu beachten?

Nachdem nun die Ziele und Erwartungen beider Parteien formuliert wurden, müssen weitere Gesichtspunkte diskutiert und abgearbeitet werden. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Vertragliche Regelungen

    Unter diesen Aspekt fallen alle Überlegungen zur vertraglichen Gestaltung. Wie beteiligt sich der Mitarbeiter am Unternehmen? Beteiligt sich dieser ausschließlich am Gewinn oder auch an Verlusten des Unternehmens? Wie lang ist die Vertragsdauer?

  • Rechte auf Mitsprache

    Um mögliche zukünftige Dissonanzen bei Entscheidungsfällungen zu vermeiden, sollten vorab die Freiheiten und Grenzen der Mitspracherechte des Angestellten klar definiert werden. Welchen Sitz hat der Angestellte folglich in der Gesellschafterversammlung? Welche Kontrollrechte werden eingeräumt?

  • Haftung

    Für diesen Gesichtspunkt ist es dringend ratsam, einen Rechtsgelehrten hinzuzuziehen. Die Thematik der Haftung kann bei lapidarer Ausarbeitung später zu gravierenden Problemen zwischen den beiden Parteien führen. Wie haftet das Unternehmen? Ist der Beteiligte auch für die Verluste im Unternehmen haftbar zu machen? Weitere Informationen rund um die Haftungsthematik bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

  • Finanzierung

    Diese Überlegung ist ganz besonders wichtig für die weitere Ausgestaltung eines Beteiligungsmodells. Welches Finanzierungsmodell ist für das Unternehmen geeignet? Wie läuft die Finanzierung ab? Weitere Informationen zum Thema Finanzierung einer Mitarbeiterbeteiligen.

  • Mitarbeiterauswahl

    Zumeist wird die Mitarbeiterbeteiligung nicht allen Mitarbeitern angeboten. Daher gilt es, im Vorfeld eine Auswahl zu treffen, wer sich am Unternehmen beteiligen darf. Welche Abteilungen kommen hierfür in Frage? Bei welchen Mitarbeitern ist es lohnenswert, sie in das Beteiligungsmodell mit aufzunehmen? Wird die Mitarbeiterbeteiligung für die gesamte Belegschaft oder lediglich für Führungskräfte angeboten?

  • Zukunftsprognose

    Des Weiteren ist es ausschlaggebend zu wissen, wo das Unternehmen in ca. 3 bis 5 Jahren stehen soll. Ist das Unternehmen familiengeführt? Soll sich dies in Zukunft ändern? Wer wird die Leitung des Unternehmens voraussichtlich übernehmen?

Sind nun alle wichtigen Punkte geklärt, kann im letzten Schritt die Ausgestaltung eines passenden Modells angegangen werden. Die Modellausarbeitung kann entweder intern im Unternehmen auf Führungsebene erfolgen oder extern von einem passenden Anbieter übernommen werden. Mavesto bietet Unternehmen einen „Rund-um-sorglos“-Service – lesen Sie hier gerne mehr über unsere Leistungen.

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