Mitarbeiterbeteiligung – Angestellte als Teilhaber

Wie funktioniert Mitarbeiterbeteiligung?

Eine Mitarbeiterbeteiligung beschreibt die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen und die damit erworbenen Mitbestimmungsrechte seitens des Arbeitnehmers.

Durch den finanziellen Beitrag des Mitarbeiters in Form einer Investition in das Unternehmen, entsteht eine Win-Win-Situation für den Geschäftsführer und seine Mitarbeiter. Einerseits entsteht für den Arbeitgeber dadurch eine Mehrung seines Geschäftskapitals. Andererseits birgt diese Investition auf Seiten des Arbeitnehmers ein umfangreicheres Mitspracherecht. Als Teilhaber des Unternehmens steht es ihm offen, Entscheidungen zu treffen und über neue Vorschläge zu diskutieren.

Es gibt unterschiedliche Arten der finanziellen Beteiligung am Unternehmen – dies sind Gewinn- und Kapitalbeteiligung.

Einige Firmen haben bereits diese Formen der Teilhaberschaft in ihr Geschäft implementiert und folgen dem wachsenden Trend dieses Modells. Was zunächst eine rein finanzielle Komponente als Hauptvorteil vermuten lässt, wird durch weitere wichtige Aspekte gestützt.

Oftmals erst bei genauerer Auseinandersetzung mit diesem Thema erkennbar, dient die Mitarbeiterbeteiligung vor allem der Motivation der Angestellten und soll im gleichen Zug die Zufriedenheit und das Geschäftskapital erhöhen. Doch wie funktioniert das? Man unterscheidet zunächst zwischen der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung und der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung.

  • Kapitalbeteiligung

    Hier besteht eine vertraglich geregelte, andauernde Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen durch Beteiligung am Geschäftskapital. Folglich besteht hier – sofern keine Absicherung vorhanden – ein Risiko des Kapitalverlustes bei einer Insolvenz des Unternehmens.

  • Gewinnbeteiligung

    Die Erfolgsbeteiligung beschreibt das Anteilsrecht des Angestellten auf den erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens. Dies ist außerdem die am weitesten verbreitete Modell der Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Firmen. Das Modell der Gewinnbeteiligung wird mittlerweile von 9% aller deutschen Unternehmen angeboten.

Die vor allem in großen Unternehmen (Angestellte > 500) beliebte Kapitalbeteiligung erlangt immer größere Popularität in mittelständischen Unternehmen. Sie fungiert als ein wirksames Mittel mit personalwirtschaftlichem Hintergrund. Mitarbeiter sollen motiviert, gebunden und zufriedengestellt werden mit bestmöglichem Vorteil für das Unternehmen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Eigen- oder Fremdkapital

Mit der Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens hat der Mitarbeiter Anspruch auf den Geschäftsgewinn. Jedoch muss ihm bewusst sein, dass er ebenfalls am Verlust des Unternehmens beteiligt ist. Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung eignet sich am besten bei Aktiengesellschaften, da andere Unternehmensformen (GmbH, KG, OHG, etc.) keinerlei steuerrechtlichen Vorteile darbieten. Die Eigenkapitalbeteiligung erfreut sich bei AGs durch den unkomplizierten Verkauf von Aktien und der beschränkten Haftung großer Beliebtheit.

Die Fremdkapitalbeteiligung gestaltet sich ein wenig anders. Hierbei ist die Bindung an das Unternehmen, an welchem sich der Mitarbeiter beteiligt, nicht ganz so intensiv wie bei einer Eigenkapitalbeteiligung. Der Angestellte stellt dem Unternehmen eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung und erhält hierfür einen oftmals festgelegten Zins. Daraus resultiert, dass das Unternehmen in dieser Form der Beteiligung der Schuldner, der Mitarbeiter der Gläubiger ist.

Eigenkapitalähnliche Beteiligung

Ferner besteht die Möglichkeit, dass eine Eigenkapitalbeteiligung im klassischen Sinne (siehe linke Spalte) bei ausgewählten Unternehmen nicht umsetzbar ist. Um jedoch trotzdem dieses Modell der Mitarbeiterbeteiligung weitestgehend zu implementieren, nutzt man häufig die Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft. Ergo ist der Mitarbeiter am Gewinn und – nach Absprache – am Verlust des Unternehmens beteiligt, aber nicht am Vermögen der Gesellschaft. Die steuerrechtlichen Hindernisse einer traditionellen Eigenkapitalbeteiligung können somit umgangen werden.

Direkte oder indirekte Beteiligung

  • direkte Beteiligung: jeder einzelne Angestellte wird direkt an der Firma beteiligt
  • indirekte Beteiligung: die Mitarbeiter stehen in keiner direkten vertraglichen Verbindung zum Unternehmen

Bei der indirekten Beteiligung steht eine Beteiligungsgesellschaft zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deren Aufgabe ist es, das eingezahlte Kapital zu bündeln und an das Unternehmen weiterzuleiten.

Beteiligung bei Großfirmen und Mittelständlern

Die implementierten Modelle in Start-Ups, mittelständischen sowie Großunternehmen variieren stark aufgrund der speziellen Anforderungen und Rechtsformen der Unternehmen. Während in einem kleinen Unternehmen die Mitarbeitermotivation aufgrund einer geringen Angestelltenzahl eine starke Auswirkung auf das Geschäft hat, mag es in großen Firmen hierbei anders aussehen.

Erbringung der finanziellen Mittel

Als Teilhaber eines Unternehmens bieten sich diverse Möglichkeiten der Mittelbeschaffung. Beispielsweise können dies Eigenleistungen des Mitarbeiters sein, wie Gehalts- oder Lohnbestandteile oder Ausschüttungen. Weiterhin können Zuwendungen seitens des Arbeitgebers oder vermögenswirksame Leistungen vom Staat ein Mittel darstellen. Zum Themenbereich der steuerlichen Vorteile und Finanzierungsmöglichkeiten, lesen Sie gerne die entsprechenden Artikel in unserem Wissensblog nach.

VSOP – Was ist das?

Unter der Abkürzung VSOP („Virtual Stock Option Plan“) versteht man eine Form der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei können Arbeitnehmer mit einer schuldrechtlichen Vereinbarung so dargestellt werden, als hätten sie bereits eine gewisse Anzahl an Geschäftsanteilen erworben. Diese VSOPs sind dank ihrer einfachen Implementierung besonders in Start-Ups beliebt. Dem Mitarbeiter als Begünstigten bietet sich somit eine Art Wertsteigerungsrecht dar.