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Teilhaber im Unternehmen werden

Mitarbeiterbeteiligung – ,,Wie werde ich zum Teilhaber?“

Für den Erfolg eines Unternehmens ist die Motivation der Mitarbeiter unumgänglich. Um die Zufriedenheit zu schaffen gibt es als Arbeitgeber eine Menge Möglichkeiten. Die Belohnung steht hierbei oft im Vordergrund. Das Gehalt wird erhöht oder eine Prämie wird je nach Arbeitsleistung gewährt. Allerdings gibt es hierbei das Problem, dass die Motivation nicht lange andauert und sich zudem kleinere Unternehmen bzw. Start-Ups keine zusätzlichen Prämien für die Mitarbeiter leisten können. Was also tun? Die beste Möglichkeit, um die Mitarbeiter langfristig zu motivieren und anzutreiben bietet hier die Beteiligung des Mitarbeiters am Unternehmen. Aber wie ist die Vorgehensweise bei der Mitarbeiterbeteiligung?

So funktioniert Mitarbeiterbeteiligung

Es gibt verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligungs (Partizipation), die in Unternehmen umgesetzt werden.

„Der Begriff der Mitarbeiterbeteiligung beschreibt generell alle immateriellen und materiellen Formen der Teilhabe von Mitarbeitern an ihrem arbeitsgebenden Unternehmen.“

Als Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, reale Geschäftsteile übertragen zu bekommen. Hierbei wird der Mitarbeiter zum Mitunternehmer und erhält Mitspracherecht bzw. Informationsrechte. Allerdings wird dieser Weg oft nicht beschritten, da es unter anderem das Treffen von internen und externen Entscheidungen für die Führungen erschwert. Zudem werden bei einer Änderung der Gesellschaftsstruktur eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung ins Handelsregister benötigt. Ein Nachteil für den Mitarbeiter stellt dar, dass bei Erhalt der Anteile des Vermögens, diese entsprechend versteuert werden müssen. Dies wirkt für Mitarbeiter, welche zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen wollen, nicht reizvoll.

Einen häufigeren Fall stellt die virtuelle Unternehmensbeteiligung – auch „Virtual Stock Options“ genannt – dar. Dabei erhält der Mitarbeiter keine laufenden Ansprüche auf den jährlichen Gewinn des Unternehmens, sondern sind am gesamten Unternehmenswert beteiligt. Diese Mitarbeiterbeteiligung findet allerdings meist erst dann statt, wenn das Unternehmen verkauft werden soll. Dabei erhält der Mitarbeiter bei einem erfolgreichen Unternehmensverkauf den vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises. Informations- und Kontrollrechte hat er kaum.

Aufgaben eines Teilhabers bei Mitarbeiterbeteiligungen

Als Teilhaber eines Unternehmens sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Je nach Beteiligungsart besitzen Sie eine unterschiedliche Rolle in der Firma. Im Folgenden sehen wir uns die verschiedenen Arten an und bestimmen dazu die Rechte und ggf. Pflichten, welche auf Sie zukommen.

  • Kapitalbeteiligung

    Hier besteht eine vertraglich geregelte, andauernde Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen. Der Mitarbeiter bzw. Teilhaber beteiligt sich am Geschäftskapital und hat das Recht auf Gewinnbeteiligung und Stimmrecht.

    Zu den Pflichten gehört hier z.B. die Treuepflicht. Diese besagt, dass der Teilhaber einer Rücksichtsnahme- & Loyalitätspflicht unterliegt.

  • Erfolgsbeteiligung

    Es gibt 3 verschiedene Formen der Erfolgsbeteiligungen. Diese bestehen aus der Gewinn-, Leistungs-, & Erfolgsbeteiligung. Die Gewinnbeteiligung beschreibt das Anteilsrecht des Angestellten auf den erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens. Leistungsbeteiligungen setzen hingegen direkt an der Mitarbeiterleistung an. Bei der Erfolgsbeteiligung erhält der Mitarbeiter zusätzlich zum monatlichen Gehalt einen erfolgsabhängigen Ertrag, als Zuwendung. Bei dieser Beteiligungsform ist der Mitarbeiter sozusagen auf sich gestellt, hat keine bestimmten Pflichten und erhält einen bestimmten Ertrag für seine Leistung.

  • Direkte & indirekte Beteiligung

    direkte Beteiligung: jeder einzelne Angestellte wird direkt an der Firma beteiligt. Rechte und Pflichten werden hierbei im Gesellschaftervertrag geregelt.

    indirekte Beteiligung: die Mitarbeiter stehen in keiner direkten vertraglichen Verbindung zum Unternehmen. Deren Aufgabe ist es, das eingezahlte Kapital zu bündeln und an das Unternehmen weiterzuleiten.

  • Eigenkapital-Beteiligung

    Mit der Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens hat der Mitarbeiter Anspruch auf den Geschäftsgewinn. Jedoch muss ihm bewusst sein, dass er ebenfalls am Verlust des Unternehmens beteiligt ist. Der Mitarbeiter hat hier Mitsprache- und Mitwirkungsrecht.

  • Fremdkapital-Beteiligung

    Der Angestellte stellt dem Unternehmen eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung und erhält hierfür einen oftmals festgelegten Zins. Daraus resultiert, dass das Unternehmen in dieser Form der Beteiligung der Schuldner, der Mitarbeiter der Gläubiger ist. Der Mitarbeiter hat hier weder Mitsprache- noch Mitwirkungsrechte. Zudem ist wird er nicht am Erfolg beteiligt.

Die unterschiedlichen Formen der Mitarbeiterbeteiligung bieten sowohl für das Unternehmen, als auch für den Mitarbeiter eine Menge Vorteile. Einige Beteiligungsarten scheinen attraktiver für den potenziellen Teilhaber als andere. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die Konditionen gut zu informieren und unternehmensabhängig alle Rechte und Pflichten zu besprechen.

Wenn Sie nun als Teilhaber in Ihrem Unternehmen einsteigen, wird es mit Sicherheit Ihre Motivation und Ihre Sicht auf die Arbeit verändern!

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