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Mitarbeiterbeteiligung

„In welchen Branchen beteiligen sich Ihre Mitarbeiter?“

Die Mitarbeiterbeteiligung bietet Unternehmen und Angestellten die Gelegenheit als starkes Team zusammen zu arbeiten. Ein Unternehmen kann unterschiedliche Arten von Mitarbeiterbeteiligungen anbieten: Kapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen oder Stock Options, d. h. Belegschaftsaktien. Doch für welche Unternehmen eignet sich die Mitarbeiterbeteiligung? In welchen Branchen ist sie bisher bereits vertreten?

Hier sind ein paar Beispiele von Branchen, welche eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt haben:

  • IT-Unternehmen

  • Automobil-Industrie

  • Kredit- & Versicherungsgewerbe

  • Fluggesellschaften

  • …

Häufigkeit der Beteiligungsformen

„Welche Unternehmen bieten am häufigsten eine finanzielle Beteiligung an?“

Die Mitarbeiterbeteiligung ist in den verschiedensten Branchen vertreten, deshalb kann grundsätzlich gesagt werden, dass sich dieses Vorhaben auf nahezu jedes Unternehmen und die meisten Branchen anwenden lässt. Allerdings ist die Beteiligungsart entscheidend. Die Wahl des passenden Modells ist stark abhängig von Größe und Gesellschaftsform des Unternehmens, welches solch ein Modell implementieren will.

Zwischen folgenden zwei finanziellen Beteiligungsformen wird unterschieden:

  • Gewinnbeteiligung

    Die Erfolgsbeteiligung beschreibt das Anteilsrecht des Angestellten auf den erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens. Dies ist außerdem die am weitesten verbreitete Form der Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Firmen. Das Modell der Gewinnbeteiligung wird mittlerweile von 9% aller deutschen Unternehmen angeboten.

  • Kapitalbeteiligung

    Hier besteht eine vertraglich geregelte, andauernde Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen durch Beteiligung am Geschäftskapital. Folglich besteht hier – sofern keine Absicherung vorhanden – ein Risiko des Kapitalverlustes bei einer Insolvenz des Unternehmens.

Detailliertere Informationen zu den materiellen, aber auch zu den immateriellen Beteiligungsformen finden Sie in unserem Wissensblog. Die Gewinn- und Kapitalbeteiligung sind nicht gleich häufig vertreten. Die Gewinnbeteiligung ist im Vergleich zur Kapitalbeteiligung in jeder Unternehmensgröße prozentual häufiger vertreten. Die Vertretung ist wie folgt:

  • bis 50 Beschäftigte

    Kleine Unternehmen aber auch Start-Ups nutzen die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung selten. Hier kommen aber auch andere Beteiligungsarten infrage.

  • 50 – 200 Beschäftigte

    Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung ist in dieser Unternehmensgröße zwar weniger verbreitet, es besteht jedoch kein gravierender Unterschied zwischen dieser und der nächstgrößeren Unternehmensgröße.

  • 200 – 500 Beschäftigte

    Am zweithäufigsten sind beide Beteiligungsformen in dieser Unternehmensgröße, wobei auch hier die Gewinnbeteiligung überwiegt.

  • 500 und mehr Beschäftigte

    In dieser Unternehmensgröße ist die Gewinnbeteiligung am weitesten verbreitet. Aber auch die Kapitalbeteiligung findet hier im Vergleich zu den anderen Unternehmensgrößen die häufigste Anwendung.

Beteiligungsbeispiele nach Rechtsformen

  • Eigenkapital-Beteiligung: GmbH/ GmbH & Co. KG

    Mitarbeiterbeteiligung durch GmbH – Anteile

  • Aktiengesellschaft

    Mitarbeiterbeteiligung durch Belegschaftsaktien

  • Eigenkapitalähnliche Beteiligung

    • Stille Gesellschaft
    • Genussrecht
  • Fremdkapitalbeteiligung

    • Mitarbeiter-Darlehen
    • Mitarbeiter-Guthaben

Die Mitarbeiterbeteiligung nimmt in immer mehr Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Die verschiedenen, flexibel anwendbaren Beteiligungsarten ermöglichen es dem Unternehmen, eine Beteiligungsform auszuwählen und individuell anzupassen, sodass die eigenen, sowie auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter, berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zum Thema Mitarbeiterbeteiligung finden Sie in unserem Wissensblog.

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