Eigenkapitalbeteiligung
Belegschaftsaktien
Belegschaftsaktien werden ausschließlich in Aktiengesellschaften ausgegeben, zumeist aus bestehenden Aktienbeständen des Unternehmens oder ggf. im Zuge von Kapitalerhöhungen. In der Regel werden Mitarbeitern die Aktien zu einem verbilligten Kurs angeboten, unabhängig davon, ob diese durch die Mitarbeiter selbst oder die Gesellschaft (als Erfolgsbeteiligung oder Sonderleistung) finanziert werden.
Die ausgegebenen Aktien beinhalten alle Rechte und Pflichten, wie die Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Dividenden und Stimmrecht.
Die Vorteile sind eine leichte Bewertung der Aktien (kursgebunden), eine Ausschüttung bei Erfolg und Teilhabe an Kurssteigerungen. Jedoch sind die bestehenden Stimmrechte meist beschränkt und nicht gegen Kursverlusten abgesichert (auf Einlage beschränkt). Bei Insolvenz des Unternehmens droht der Totalverlust.
GmbH-Anteile
Wie der Name schon sag, kommt dieses Modell bei einer GmbH zur Anwendung und ermöglicht den Beschäftigten eine Beteiligung am Stammkapital als stimmberechtigter Gesellschafter. Da die Übertragung der Geschäftsanteile mit großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist und auch notariell beglaubigt sein muss, werden diese nur in seltenen Fällen vergeben.
Auch die Rechten und Pflichten, die mit der Beteiligung einhergehen, machen den Vorgang aus Unternehmenssicht schwierig. Der Gesellschafter erhält neben dem Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös auch noch Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Der Einfluss richtet sich nach der Höhe der Beteiligung.
Beteiligung über Fonds
Mitarbeitern von verschiedenen Unternehmen ist es möglich, Anteile an einem Investmentfond zu erwerben. An Fonds beteiligte Unternehmen steht diese Einzahlung als Eigenkapital zu Verfügung und die einzahlenden Mitarbeiter profitieren aus den daraus erwirtschafteten Erträgen (u.a. Zinsen und Gewinnanteile). Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass ein professioneller und lizensierter Manager den Fonds verwaltet. Daraus ergeben sich auch wesentliche Nachteile dieser Kapitalbeteiligung, da die Kosten für die Verwaltung des Fonds durchaus deutlich die Renditeerwartung der Anleger schmälert. Gleichzeitig hängen Gewinne oder Verluste im von den Fähigkeiten des Investmentmanagers ab. Arbeitet dieser nicht im Sinne des Anlegers, tragen Investoren immer einen beträchtlichen Anteil der Risiken. Daraus ergibt sich ebenso, die Abhängigkeit von Entscheidungen des Managers. Anleger können nicht im Detail selbstständig entscheiden, wie und zu welchen Teilen ihr verfügbares Kapital eingesetzt wird.
Da die Anlege in Investmentfonds mehr eine indirekte Investition ist, ergibt sich daraus keine große Identifikation zu den Unternehmen und es gibt keine „fühlbare“ Beteiligung.
Beteiligung über Mitarbeitergesellschaften
Eine weitere Variante ist die Beteiligung über eine Mitarbeitergesellschaft. Dabei erwirbt eine Gesellschaft Anteile an einem Unternehmen und verwaltet diese, meist in Form einer Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer GbR. Die Mitarbeiter beteiligen sich daraufhin an der Gesellschaft und somit auch indirekt am Unternehmen. Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Belegschaft herrscht zumeist eine stille Beteiligung, um die Mitsprache- und Informationsrechte gering zu halten.
Für dieses Modell spricht ein geringer Verwaltungsaufwand auf Unternehmensseite, da die Gesellschaft für Aufnahme und Ausscheiden der Mitarbeiter zuständig ist und deren Interessen vertritt.
Mezzanine (Gemischte)-Beteiligung
Genussrecht und Genussschein
Genussscheine sind verbriefte Wertpapiere, die ein Recht auf Gewinn-, aber nicht Substanzbeteiligung vorsehen. Der Genussscheininhaber überlässt dem Genussscheinausgebenden Kapital und erhält wiederum Vermögensrechte gewährt, z.B. eine gewinnabhängige Vergütung. Allerdings geht davon kein Stimm- oder Mitspracherecht hervor und im Falle einer Insolvenz kann es zu einem Totalverlust der Einlage kommen. Das Modell der Genussscheine gibt es nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Stille Beteiligungen
Auch Stille Beteiligungen werden als gemischte Form betrachtet, da sie Charakterzüge von Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen haben. Dies hängt mit den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zusammen. Unteranderem sind Vertragslaufzeit, sowie Art und Höhe der Verzinsung frei verhandelbar, auch eine Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden, wobei aber ein Anspruch am Gewinn unabdingbar ist. Den stillen Gesellschaftern steht zwar kein Mitspracherecht zu, jedoch können gewisse Informations- und Kontrollrechte gewährt werden.
Durch die variable Gestaltung, den niedrigen Bürokratischen Aufwand und den geringen Kapitaleinsatz sind Stille Beteiligungen sehr beliebt. Jedoch ist die Zustimmung der stillen Gesellschafter bei Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens nötig und sie sind nicht gegen das Insolvenzrisiko abgesichert.
Fremdkapitalbeteiligung
Mitarbeiterdarlehen
Mitarbeiterdarlehen gelten als gutes „Einstiegsmodell“ der Mitarbeiterbeteiligung, da diese risikoärmere Ergänzungen zu anderen Beteiligungsformen sind. In diesem Modell überlassen die Arbeitnehmer dem Unternehmen Kapital durch einen Darlehensvertrag und werden somit zu Fremdkapitalgebern, wodurch eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen ist. In der Regel wird eine feste Verzinsung des Kapitals vereinbart, die Erfolgsunabhängig ist und zum Jahresende ausgezahlt wird.
Nach Ablauf der Laufzeit wird der Kapitalbeitrag zum Nennwert zurückerstattet. Da Gläubiger keine Anteilseigner sind, ist hierbei auch ein Mitwirkungsrecht ausgeschlossen. Dies und die einfache, unkomplizierte Durchführung lassen Mitarbeiterdarlehen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv wirken.
Mitarbeiterguthaben
Bei Mitarbeiterguthaben wird ein Teil des Lohns oder eine Erfolgsbeteiligung nicht ausgezahlt, sondern im Unternehmen auf speziellen Beteiligungskonten gutgeschrieben. Dafür entfällt die Lohnsteuer und das Kapital wird für den Anlagezeitraum verzinst, doch die Auszahlung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, an dem Steuer- und Sozialabgaben fällig werden. Dieses Modell wird gerne als Alternative oder Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge genutzt.