Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen um die Unternehmensergebnisse in einer Periode zu ermitteln. Deshalb ist die GuV auch im Jahresabschluss unerlässlich.

Aufbau:

Zum einen ist es möglich die Kontoform zu wählen. Dabei wird das Ergebnis als Saldo entweder auf der Soll-Seite bei Gewinn, oder auf der Haben-Seite bei Verlust gezeigt.

Die andere Möglichkeit ist die Staffelform, welche deutlich übersichtlicher ist und für Kapitalgesellschaften sogar zwingend vorgeschrieben ist. In dieser Form werden die Erträge den Aufwendungen vertikal fortlaufend gegenübergestellt. Das ermöglicht eine stufenweise Darstellung der Jahresergebnisse in mehreren Zwischenschritten.

Art des Prinzips:

Um einen tiefen Einblick in die Erfolgsquellen zu gewährleisten wird meist das Bruttoprinzip verwendet. Dabei müssen alle Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, ohne Saldierung, in die Verlustrechnung aufgeführt werden.

Mit dem Nettoprinzip ist eine teilweise Saldierung möglich. Jedoch ist es nicht zulässig dieses Verfahren regelmäßig zu verwenden, da die GuV-Rechnung sonst an Aussagekraft verliert. Nur kleinen und mittelgroßen KG´s ist es nach geltendem Recht gestattet wahlweise einzelne Posten wegzulassen.

Desweiteren kann die GuV nach zwei verschiedenen Methoden erstellt werden.

Beim Gesamtkostenverfahren stellt man alle erzielten Erlöse der Periode allen Kosten desgleichen Zeitraums gegenüber.

Beim Umsatzkostenverfahren hingegen werden nur die in einem Zeitraum erzielten Erlöse den Aufwendungen entgegengestellt, die für die verkauften Produkte angefallen sind.